HYGIENEKONZEPT

zur Wiederaufnahme des Fußballspiel-Betriebs
(stand 06.08.2020)

Grundsätzlich gilt die Leitplankenregelung der TuSG Wiedensahl (individuelle Lösungen) sowie die aktuellen Verordnungen des Landes Niedersachsen und des Landkreises Schaumburg. Die hiergenannten Punkte spezifizieren die Umsetzung bei der TuSG Wiedensahl für den Spielbetrieb.

  • Die Sportgelände „Zonenübersicht“ ist einzuhalten.
  • Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstandsgebots von 1,5m oder das Tragen eines Mundschutzes zwischen Personen im In- und Outdoorbereich.
  • Der Einlass (Eingang) befindet sich vor dem Sporthaus stehend links am Gebäude vorbei! Dies wird mit einer entsprechenden Markierung: „Einbahnstraße“ kenntlich gemacht.
    • Alle Personen (Spieler und Zuschauer) betreten und verlassen den Sportplatz ausschließlich über diesen Weg
  • Am Eingang ist eine Kontrolle vorgesehen, dass die Maximalanzahl an 50 Zuschauern nicht überschreitet wird.
    • Dem dafür eingewiesenen Ordnungspersonal ist auf Anweisung Folge zu leisten.
  • Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
    • Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme untersagt.
    • Vor Betreten der Sportanlage werden die Personen bereits auf die Einhaltung der Hygiene und Abstandsregeln informiert.
    • Bei Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
  • Der Ausgang am Pumpenhäuschen ist nicht zu nutzen und wird entsprechend mit Flatterband gesperrt.
  • Der Ausgang am Bouleplatz und zum Parkplatz „Rosenkamp“ ist ausschließlich nur als Ausgang zu nutzen (Markierung Durchgang verboten/Rückseite Ausgang).
  • Das Sporthaus wird im Innengang mittig durch eine Stellwand geteilt. Damit werden die Toiletten von den Umkleideräumen der Zone 1 und 2 berechtigten Personen getrennt und sind daher nur noch den Zuschauern vorbehalten. Die berechtigten Personen aus Zone 1 und 2 nutzen die Toiletten in der Sporthalle.
  • Das Betreten des Sporthauses durch den vorderen Eingang bleibt nur den in Zone 1 und 2 berechtigten Personen überlassen.
  • Zuschauer betreten für den Gang zur Toilette das Sporthaus durch den hinteren Eingang.
  • In den Toilettenanlagen gibt es eine ausreichende Menge an Handdesinfektionsmitteln und Flüssigseife.
  • Der Weg vom Vorderausgang zum Durchlass aufs Spielfeld ist mit Flatterband abzusperren und nur den aus Zone 1 und 2 berechtigten Personen vorbehalten.
  • Auf dem Weg zur Verkaufsstelle herrscht Einbahnstraßenverkehr! Dies wird entsprechend mit Markierungen (gelbe Klebestreifen) gekennzeichnet.
  • Ebenda gilt dies für den Kauf/Verzehr von Bratwurst o.ä. (von einer Seite an den Grill herantreten und auf der gegenüberliegenden Seite die Stelle nach dem Kauf wieder verlassen.)
  • Alle Personen der Zone 1 und 2 betreffend tragen sich in die Anwesenheitsliste ein.
  • Getränke für die Spieler werden von den Mannschaften selbst mitgebracht.
  • Alle Räume und Trainingsflächen werden nach und vor jeder Nutzung gelüftet.
  • In der Halbzeitpause bleiben die Mannschaften im Freien.
  • Mannschaftsbesprechungen/Pausen finden im Außenbereich (Zone1 oder alternativ Zone 1.1) unter Einhaltung des Abstands statt.

Der Vorstand