Wichtige Corona Informationen

ab April 2022!

Seit dem 02. April 2022 ist eine neue Verordnung für Niedersachsen zum Umgang mit COVID-19 in Kraft getreten: zur Verordnung.

Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen, die insbesondere für das Sporttreiben in Niedersachsen gelten und an die sich auch Veranstaltungen wie Kurse oder Trainings einzelner Sparten der TuSG halten: Häufig gestellte Fragen zum Sport während Corona. 

Mit der aktuellen Verordnung gibt es in sehr vielen Bereichen Keine Beschränkungen hinsichtlich z.B. der 3G Regel mehr, so auch beim Sporttreiben.

ab März 2022!

Seit dem 04. März 2022 ist eine neue Verordnung für Niedersachsen zum Umgang mit COVID-19 in Kraft getreten: zur Verordnung.

Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen, die insbesondere für das Sporttreiben in Niedersachsen gelten und an die sich auch Veranstaltungen wie Kurse oder Trainings einzelner Sparten der TuSG halten: Häufig gestellte Fragen zum Sport während Corona. 

Nach der „Winterruhe“ gelten ab dem 04.03. und bis zum 19.03. verlängert bis 02.04. vorerst Keine Beschränkungen mehr, sowohl für Außen als auch für Innen. Lediglich die FFP2 Maskenpflicht bleibt weiterhin in Innenräumen bestehen, ausgenommen beim Sporttreiben selbst./

ab Januar 2022!

Seit dem 15. Januar 2022 ist eine neue Verordnung für Niedersachsen zum Umgang mit COVID-19 in Kraft getreten: zur Verordnung.

Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen, die insbesondere für das Sporttreiben in Niedersachsen gelten und an die sich auch Veranstaltungen wie Kurse oder Trainings einzelner Sparten der TuSG halten: Häufig gestellte Fragen zum Sport während Corona. 

Aus der „Weihnachtsruhe“ wurde die „Winterruhe“ und somit ist weiterhin in sehr vielen Bereichen die 2G+ Regel erforderlich, sofern Sport in geschlossenen Räumen stattfinden soll. Für Tests gilt: Nur PCR- und offizielle Schnelltests sind erlaubt und müssen tagesaktuell sein.

ab November 2021!

Seit dem 24. November 2021 ist eine neue Verordnung für Niedersachsen zum Umgang mit COVID-19 in Kraft getreten: zur Verordnung.

Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen, die insbesondere für das Sporttreiben in Niedersachsen gelten und an die sich auch Veranstaltungen wie Kurse oder Trainings einzelner Sparten der TuSG halten: Häufig gestellte Fragen zum Sport während Corona. 

Ab dem 01. Dezember 2021 ist in sehr vielen Bereichen die 2G+-Regel erforderlich, sofern der Inzidenzwert > 50 ist und Sport in geschlossenen Räumen stattfinden soll. Für Tests gilt: Nur PCR- und offizielle Schnelltests sind erlaubt und müssen tagesaktuell sein.

Was heißt das für die TuSG

Einen schnellen Überblick geben euch die Bilder (oben), die je nach Warnstufe darstellen was erlaubt ist und was nicht. Ab 01.12.21 heißt das Warnstufe 2!

Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist vor und nach der Sportausübung möglich. Hier ist der Mindestabstand möglichst einzuhalten. Des weiteren gilt die Anwendung und Beachtung des Hygienekonzepts.

Die Kontakterfassung erfolgt weiterhin mittels der von uns zur Verfügung gestellten Tabellen. Mit der Bitte, diese dem Vorstand innerhalb von 48h, nach Beginn, zur Verfügung zu stellen. Alternativ besteht ebenfalls die Möglichkeit des „ein- und auscheckens“ über die LUCA-App.

August 2021!

Seit dem 25. August 2021 ist eine neue Verordnung für Niedersachsen zum Umgang mit COVID-19 in Kraft getreten: zur Verordnung.

Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen, die insbesondere für das Sporttreiben in Niedersachsen gelten und an die sich auch Veranstaltungen wie Kurse oder Trainings einzelner Sparten der TuSG halten: Häufig gestellte Fragen zum Sport während Corona. 

Die 3G-Regel ist derzeit erforderlich, sofern der Inzidenzwert > 50 ist und Sport in geschlossenen Räumen stattfinden soll. Für Tests gilt: PCR-, Schnell- und Selbsttests sind erlaubt und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.

Wir freuen uns weiter mit euch Sport zu treiben und sagen: Bleibt fit und gesund!

Juni 2021!

Der Landkreis Schaumburg gibt eine Allgemeinverfügung zur Unterschreitung der 7-Tage Inzidenz von unter 35. Link zum Artikel: Landkreis Schaumburg Allgemeinverfügung

Hier zum Download der vollständige Stufenplan mit allen  neuen Änderungen, der ab 01.06.2021 gilt:
Stufenplan 2.0 31.05.2021 

Hier noch eine Übersicht mit Fragen rund um den Sportbetrieb des Landes Niedersachsen:
FAQ Corona Sportbetrieb

Was heißt das für die TuSG?

Mit der Allgemeinverfügung entfällt für Sport unter freiem Himmel die Testpflicht für Erwachsene und die Beschränkung der Gruppengröße , sodass Übungsstunden/(Freundschafts-)Spiele wieder ohne große Einschränkungen stattfinden können.
 
Einen schnellen Überblick geben euch außerdem die drei Bilder oben, die je nach Inzidenzwert darstellen was erlaubt ist und was nicht.
 
Die Kontakterfassung erfolgt weiterhin mittels der von uns zur Verfügung gestellten Tabellen. Mit der Bitte, diese dem Vorstand innerhalb von 48h nach Beginn zur Verfügung zu stellen.
 

Sporthaus

Ab Donnerstag, 03. Juni, ist der Sporthaus Kiosk wieder ab 19:00 Uhr geöffnet.

 

Boule

…ist ab morgigen Donnerstag, 03. Juni -00.00 Uhr- in unserem Boule-Park- endlich möglich.

Lasst uns gemeinsam unsere Lieblingssportart wieder ausüben, bei Spaß und Fröhlichkeit aber auch mit dem gewissen sportlichen Ehrgeiz und mit Rücksicht auf die nach wie vor geltende Corona-Lage.

Folgende Hygienemaßnahmen bitten wir unbedingt einzuhalten:

  1. Abstand, Abstand, Abstand
  2. Innerhalb der Räume Tragen von Mund-Nasenbedeckung
  3. Zugang zu den Toiletten ausschließlich durch die Haupteingangstür
  4. Vorerst noch Kontaktnachverfolgung per Liste

Fußball

Das Training und das Duschen ist wieder ohne Test erlaubt. 

Dienstag und Donnerstag sind die Herren auf dem Platz.

Mittwochs voraussichtlich die Alt-Herren und Alt-Alt,

April – Mai 2021!

Keine Änderungen im Sportbetrieb, dieser wird weiter ausgesetzt!

März 2021!

Die kürzlich wieder gestiegenen Zahlen (Inzidenz größer 100 am 21.03.21) lassen weiterhin keinen Sportbetrieb zu!

Vom Land Niedersachsen gibt es verschiedene Regelungen, die sich je nach Infektionsgeschehen und Alter unterscheiden. Häufig gestellte Fragen sind unter folgender URL zu finden:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html

Für die TuSG bleibt der Sportbetrieb weiterhin komplett ausgesetzt. Der Vorstand bespricht sich von Woche zu Woche und informiert wieder sobald es Neuigkeiten gibt.

Bleibt fit und gesund!

Feburar 2021!

Mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 10.02.2021 wurde der Lockdown bis zum 07. März 2021 verlängert. Gleichzeitig sollen Anfang März Gespräche zur Lockerung auch von Sportangeboten besprochen werden. Offizieller Beschluss der Ministerpräsidenten:

„Ob und wann die nächsten Öffnungsschritte erfolgen können, soll im Rahmen der gemeinsamen Besprechung um 3. März im Lichte der Entwicklung der Infektionszahlen unter Berücksichtigung der neuen Varianten entschieden werden. Ziel ist es, zu einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 und möglichst unter 35 zu kommen, um Schritt für Schritt zunächst für Einzelhandel, Kultur und Sport in Gruppen Öffnungen sowie weitere Kontakte ermöglichen zu können. Auch für den Gastronomie- und Hotelbereich müssen Perspektiven entwickelt werden“

Wir werden wieder informieren – Bleibt gesund!

Januar 2021!

Leider gibt es auch zu Beginn des neuen Jahres kein Veränderungen für den Sportbetrieb der Vereine!

Wir wünschen allen ein gesundes neues Jahr 2021!

Dezember 2020!

Die Lage bleibt leider weiterhin unverändert und es kann noch kein Sportbetrieb wieder aufgenommen werden.

Nähere Infos findet ihr auch immer in der FAQ des Landes Niedersachsen: FAQ.

Lediglich Step Aerobic findet weiterhin Online statt. Kommt bei Fragen gerne auf uns zu!

Bleibt gesund und eine schöne Weihnachtszeit!

Oktober/ November 2020!

Aufgrund der aktuellen Bund-/Länderbeschlüsse vom 28.10.2020 muss der gesamte Sportbetrieb vom 02. bis 30.11.2020 eingestellt werden.

Unsere Vereinssportangebote können somit leider nicht stattfinden.

Im Bereich Fußball hat der Kreisvorstand hat am 29.10.2020 beschlossen, alle im Kreis für dieses Wochenende (30.10.-01.11.2020) angesetzten Spiele abzusetzen. Damit ist nach der Vorgabe des NFV der Spielbetrieb bis mindestens zum 30.11. ausgesetzt.

Weiterhin muss das geplante Preisknobeln am 21.11.2020 ausfallen.

Bleibt gesund!

Juni 2020!

Seit Montag den 08.06.2020 dürfen die Sportanlagen wieder genutzt werden.

“Ab jetzt sind die Sportanlagen vollständig geöffnet. Das heißt, die Umkleiden, Wasch-, Dusch- und Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräume können wieder benutzt und betreten werden. Die Toiletten waren bereits wieder geöffnet und bleiben es natürlich auch weiterhin.“

Nachfolgend finden ihr die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung (Themengebiet Sport):
Link zur Verordnung

Allgemein

Zum HYGIENEKONZEPT zur Wiederaufnahme von Veranstaltungen und des Spielbetriebs

Fußball
Info PDF: DFB – Organisatorisches Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

Turnen & Leichtathletik
Info PDF: DLV – Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben und die Wiederaufnahmedes Wettkampfbetriebes

Tischtennis
Info PDF: DTTB – Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb

Radsport
Info PDF: Übergangsregeln für die Disziplin Bahnradsport/Straßenradsport

Boule-Sport
Info PDF: DOSB – Die „10 Leitplanken“ des DOSB für den Boule-Sport

Tanzsport
Info PDF: DTV – Voraussetzungen für einen Wiedereinstieg